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Im folgenden dürfen wir Ihnen ein paar Erfahrungen zu Kasachstan zusammenfassen: Stand: 8. August 2007.
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Zum Thema Kfz: |
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Die Botschaft weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass bei Einreise nach Kasachstan mit dem eigenen PKW dies unbedingt im Visum zu vermerken ist. Wenn Sie beabsichtigen, mit Ihrem eigenen PKW in die Republik Kasachstan einzureisen, achten Sie daher bitte darauf, dass im kasachischen Visum in der Spalte "zusätzliche Informationen" Marke, Modell und Typ Ihres Kfz eingetragen sind. Entsprechend den kasachischen Vorschriften müssen Sie bei der Führung eines Kfz durch andere als den
Eigentümer Folgendes beachten: Personen, die innerhalb der Republik Kasachstan als vom Eigentümer bevollmächtigte Person ein deutsches Kfz führen, müssen diese Vollmacht in schriftlicher Form nachweisen. Zusätzlich ist es erforderlich, dass die Unterschrift des Eigentümers auf der Vollmacht notariell beglaubigt und der Beglaubigungsvermerk mit Apostille versehen wird (Information Deutsche Botschaft in Kasachstan).
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Check-Liste: |
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Folgendes wäre zu bedenken und ratsam mitzunehmen: Pass noch sechs Monate gültig? Bei geplanten Aufenthalten im Grenzgebiet: liegen entsprechende Erlaubnisse vor? Auslandskrankenversicherung? Ggf. Impfungen? Reiseapotheke: vor allem Durchfallmittel und Breitbandantibiotikum für den Fall der Fälle. Wetterinfo: wettergerechte und saisonal angepasste Kleidung. (aktuelles Wetter unter: http://www.wunderground.com/global/KZ.html) Mückenschutz. Sonnencremen mit hohem Lichtschutzfaktor. Sonnenbrille. Taschenlampe. Taschenmesser. Ohrstöpsel. Badelatschen für Hotel etc. Schlafsack (ist sehr angenehm in manchen kleineren Hotels und in ländlichen Unterkünften). |
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Einfuhr: |
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Die Einfuhr der Landeswährung ist erlaubt (soweit ursprünglich aus Kasachstan exportiert); die Mitnahme von Fremdwährung ist unbegrenzt erlaubt, doch deklarationspflichtig (Beträge über USD 10.000,-- nur mit Bankgenehmigung). Es empfiehlt sich die Mitnahme von US Dollar oder EURO in bar, Travellerschecks oder Kreditkarten. In Almaty kann auch Bargeld über Bankomaten bezogen werden. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (dazu gehören auch 1000 Zigaretten oder 1000 Gramm Tabak sowie 1 1/2 Liter Alkohol und 2 Liter Wein). Wertvollere Gegenstände sollten bei der Einreise deklariert werden. Die Einfuhr von Lebensmitteln ist verboten. Zollgesetze und -regelungen ändern sich in Kasachstan unverhältnismäßig häufig. Daher können an dieser Stelle keine verbindlichen Angaben über Art und Menge der Waren gemacht werden. Eine Liste der genauen Zollsätze und -beschränkungen kann beim kasachischen Zollamt bzw. über die Kasachische Botschaft in Österreich erfragt werden. (Quelle: Österr. Außenministerium). |
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Einreise: |
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Reisende benötigen ein Visum, das bei der für Österreich zuständigen Vertretungsbehörde des Landes beantragt werden muss. Der Reisepass muss nach Ablauf des Visums noch 6 Monate gültig sein. Reisende müssen sich nach der Einreise innerhalb von 3 Tagen beim lokal zuständigen Büro des Innenministeriums, Abteilung Visa und Registrierung Office of Visa and Registration (OVIR) unter Vorlage des Reisepasses anmelden. (Quelle: Österr. Außenministerium). |
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Sicherheit: |
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Allgemein wird auf die erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen.
Auf dem gesamten Territorium ist die Kriminalität gegenüber AusländerInnen sehr hoch. Besondere Vorsicht ist nach Einbruch der Dunkelheit geboten. Reisende sollten nur wenig Bargeld und Wertgegenstände, wie Schmuck und Uhren, mitnehmen, Dokumente sollten fotokopiert werden. Das Photographieren von militärischen Anlagen und Anlagen von strategischer Bedeutung sowie öffentlichen Gebäuden ist verboten.
Reisende, die sich in ein Gebiet mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko begeben möchten, müssen sich der Gefährdung bewusst sein. In diesem Fall wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genau zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthalts regelmäßig zu überprüfen. (Angaben laut Österreichischem Außenministerium, siehe homepage www.bmeia.gv.at. Unter www.auswaertiges-amt.de können Sie jederzeit die aktuelle Sicherheitslage abrufen.
Allgemein ist zu sagen: es ist nicht so schlimm, wie allgemein behauptet, aber natürlich sollten Sie das Abenteuer nicht suchen!. Bei Einhaltung der üblichen Vorsichtsmaßregeln - wie auch bei Ihnen zu Hause - ist man keinen größeren Gefahren ausgesetzt, als sie nicht auch in Mitteleuropa üblich sind. |
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Versicherung: |
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Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahe gelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden. (Quelle: Österr. Aussenministerium). |
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